Reisebüros haften ganz allgemein für die Richtigkeit ihrer Auskünfte – und die ihrer Mitarbeiter. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Reisebüros ist eine unverzichtbare Absicherung für ein enormes Risikopotenzial, das mit der Reisevermittlung zwangsläufig verbunden ist. Rechtlich besteht zwischen Kunde und Reisebüro ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der die Vermittlung von Reiseleistungen zum Inhalt hat.
Die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz, wenn Schadenersatzansprüche infolge der Verletzung von Sorgfalts-, Beratungs- und Informationspflichten des Reisebüros geltend gemacht werden, bzw. der Vermittlungsauftrag durch das Reisebüro fehlerhaft durchgeführt wurde. Die Nicht- oder Falschverwendung von Kreditkarten ist oftmals bereits eingeschlossen (z.B. Schadenersatzansprüche, weil durch den Nichteinsatz der Kreditkarte der dort eingeschlossene Versicherungsschutz nicht greift).
Unser Tipp
Auch ein Transport- oder Reiseunternehmen kann den Reisemittler wegen falscher Tarifanwendung oder fehlerhafter Preisberechnung in Regress nehmen. Achten Sie auf die Mitversicherung dieses Punktes!
Außerdem wird Versicherungsschutz auch für den Fall angeboten, dass durch nicht rechtzeitiges Ausliefern von Reiseunterlagen auf dem Postwege Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen ausgelöst werden.
Wenn Sie mehr über einen für Sie passenden Versicherungsschutz erfahren möchten, sprechen Sie uns einfach an. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Reisevermittler.




