Diese Versicherung übernimmt die Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen verursacht werden. Für diesen Bereich ist gesetzlich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgesehen. Obwohl die gesetzliche Vorschrift nur sogenannte Mindestdeckungssummen vorschreibt, werden von den Versicherern weitaus höhere Deckungssummen angeboten. In Ihrem Unternehmen sollten Sie hierbei auf größtmöglichen Schutz achten und alle Versicherungsschutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Sollten Sie als Reiseveranstalter auch selbst – und sei es auch nur in geringem Umfang - Personen befördern, müssen Sie unbedingt auf die hierzu erforderlichen Genehmigungen achten (Personenbeförderungsschein). Wichtig ist hierbei auch, dies beim Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer anzuzeigen.
Sind Sie Busreiseveranstalter? Dann haben wir einen besonderen Tipp für Sie: In Kooperation mit unserem kompetenten Dienstleistungspartner Straßenverkehrsgenossenschaften (SVGen) bieten wir Ihnen als Busreiseveranstalter speziellen Versicherungsschutz für Ihre Busflotte sowie Ihren Betriebshof. Flächendeckend in ganz Deutschland stehen Ihnen die Ansprechpartner in den SVGen zur Verfügung. Die SVGen unterstützen Sie mit vielseitigen Leistungen, z.B. umfassende Absicherung Ihrer Busflotte, Ihres Betriebshofes oder Unterstützung bei Vermeidung von Schäden rund um den Bedarf der Transport- und Logistikbranche.
Nähere Informationen zu den SVGen erhalten Sie auch unter
http://www.svg.de
Unser Tipp
Hier lohnt ein regelmäßiger Vergleich, da die Versicherer zum Jahresende alljährlich um neue Kunden buhlen.
Wenn Sie mehr über einen für Sie passenden Versicherungsschutz erfahren möchten, sprechen Sie uns an. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema KFZ-Haftpflichtversicherung.




